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Nachstehend die mit den Lockerungen ab Montag, 08.02.2021 einhergehenden Maßnahmen im Überblick bzw. weiter unten im Detail.
Bei Interesse können Sie den genauen Verordnungstext unter 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung einsehen.
Marktgemeinde Schwarzenau
Waidhofnerstraße 2
3900 Schwarzenau
Tel: 02849 2247
Fax: 02849 2247-15
E-Mail: gemeinde@schwarzenau.at
Amtszeiten:
MO - FR 8.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.30 Uhr
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MO, DI und DO: 8.00 - 12.00 Uhr