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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!
An die Gemeinde wurden bereits mehrere Anfragen bezüglich eines Verbotes von Silvesterfeuerwerk gestellt. Auf Gemeindeebene kann dies nicht erlassen werden, allerdings besteht ein solches Verbot von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 bereits auf Bundesebene - Auszug aus dem Gesetzestext:
Gemäß § 38 Abs. 1 Pyrotechnikgesetz ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (herkömmliche Feuerwerkskörper, z.B. z.B. Schweizer Kracher, Kleinraketen, Raketenbatterien, Bodenfeuerwerke wie Vulkane oder Feuerräder etc.) im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten.
Dieses Gesetz gilt grundsätzlich in jeder Gemeinde, es sei denn eine genehmigte Ausnahme liegt vor. Eine Übertretung des Gesetzes kann seitens der Polizei mit Verwaltungsstrafen bis € 3.600,- belegt werden. Dieses Jahr kommt hinzu, dass das Verlassen des Hauses - um etwa außerhalb des Ortsgebietes Feuerwerkskörper zum Einsatz zu bringen - verboten ist, da dies nicht zu den Ausnahmen der Covid-19-Ausgangsbeschränkungen zählt (fällt nicht unter körperliche Ertüchtigung, bspw. Spazieren, Wandern, Laufen, etc.).
Auch nehmen Sie durch einen Verzicht auf Feuerwerkskörper Rücksicht auf Ihre Mitmenschen, Tiere, die Umwelt und zuletzt auf sich selbst aufgrund der Vermeidung einer Unfallgefahr. Gerade Letzteres entlastet das medizinische Personal in Zeiten von Covid-19.
Die Gemeinde Schwarzenau bittet daher auf Feuerwerk zu verzichten!
Ein frohes neues Jahr, auch ohne Silvesterraketen, allen Bürgerinnen und Bürgern
Bgm. Karl Elsigan
Marktgemeinde Schwarzenau
Waidhofnerstraße 2
3900 Schwarzenau
Tel: 02849 2247
Fax: 02849 2247-15
E-Mail: gemeinde@schwarzenau.at
Amtszeiten:
MO - FR 8.00 - 12.00 & 13.00 - 16.30