In der Gemeinde Schwarzenau laufen derzeit Vorbereitungen für ein mögliches Windkraftprojekt. Vor einer Umsetzung sind jedoch noch mehrere Schritte erforderlich – insbesondere eine Einigung mit Grundstückseigentümern sowie eine für den Gemeinderat bindende Volksbefragung der Bevölkerung.
Derzeitiger Stand
Nach den derzeit vorliegenden Informationen der Marktgemeinde Schwarzenau ist die W.E.B. Windenergie AG weiterhin in Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern in der Windkraftzone WA08. Eine Einigung wird bis zum Sommer von der W.E.B. angestrebt. Sollte diese nach Zeitplan zustande kommen, könnte laut W.E.B. im Herbst mit einer ersten Information für die Bevölkerung sowie einer öffentlichen Informationsveranstaltung seitens des Unternehmens gerechnet werden.
Bürgermeister Karl Elsigan wollte bereits früher eine Vorstellung des bisherigen Standes ihres Vorhabens durch die W.E.B. im Zuge einer offiziellen Bürgerversammlung.
Die W.E.B. lehnte dies ab mit dem Verweis, dass sie diese erst dann durchführen möchten, falls ausreichend Übereinkommen mit Grundeigentümern in der Windkraftzone WA08 für ein Projekt abgeschlossen werden konnten.
Prozedere der Gemeinde
Sobald bei der Marktgemeinde Schwarzenau ein etwaiges Projekt eingereicht wird, beginnen die Verhandlungen über die vom Gemeinderat definierten Voraussetzungen zwischen Gemeinde und Windkraftbetreiber. In weiterer Folge wird ein Termin für eine Volksbefragung festgelegt. Bereits im Vorfeld steht es Windkraftbetreibern sowie weiteren Initiativen frei, sich aktiv an der Meinungsbildung der Bevölkerung zu beteiligen. Es wird eine entsprechende Vorlaufszeit hierfür geben. Das Ergebnis der Volksbefragung ist für den Gemeinderat bindend.
Voraussetzungen
Grundvoraussetzung ist eine Einigung eines Betreibers mit den Grundstückseigentümern der betroffenen Flächen. Die W.E.B. Windenergie AG strebt eine Einigung bis zum Sommer an. Von anderen Betreibern liegen keine Informationen vor.
Zusätzlich hat der Gemeinderat folgende Bedingungen festgelegt, die bei Vorlage eines Projekts erfüllt bzw. vertraglich geregelt werden:
●Sicherstellung eines günstigen und stabilen Strompreises für die Bevölkerung
●Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger
●Kombination der Windkraftanlagen mit entsprechenden Stromspeichern
●Beteiligung der Marktgemeinde an den Erträgen
●Einspeisung in die Energiegemeinschaft ASTEG mit Vorteilen für die Mitglieder
●Organisation einer Exkursion zu vergleichbaren Windkraftanlagen für Interessierte durch die Gemeinde
●Abhaltung einer Volksbefragung mit bindendem Ergebnis für den Gemeinderat
Es werden zudem mehrere Informationsveranstaltungen durch den Betreiber stattfinden. Auch steht es Bürgerinitiativen frei zum Thema Windkraft zu informieren.
Nach der Volksbefragung
Fällt die Volksbefragung mehrheitlich gegen ein Windkraftprojekt in der WA08 aus, spricht sich der Gemeinderat ebenfalls dagegen aus, und es erfolgt keine Umwidmung der Flächen. Laut W.E.B. wird ihr Projekt nur realisierbar sein, wenn in beiden Gemeinden die Befragung positiv für Windkraftanlagen ausfällt.
Bei einem positiven Ausgang der Volksbefragung für Windkraft beschließt der Gemeinderat die Einleitung eines Umwidmungsprozesses und stellt einen entsprechenden Antrag beim Land Niederösterreich.
Im Anschluss daran ist eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Diese klärt abschließend, ob eine Errichtung der Windkraftanlagen zulässig ist. Ein positives Ergebnis der Volksbefragung bedeutet noch keine endgültige Umsetzung, sondern lediglich den Start der notwendigen Verfahren. Aufgrund der hohen Kosten und des zeitlichen Aufwands für Betreiberfirmen wird der Prozess erst nach einem positiven Ergebnis eingeleitet.
Ablauf „Pro Windräder“
Prozess bei positivem Ausgang der Volksbefragung:
●Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Gemeinde und Betreiber (positiver Gemeinderatsbeschluss)
●Vorbereitung und Durchführung der Umwidmung: Untersuchungen, Antragstellung, öffentliche Auflage, Bearbeitung von Stellungnahmen und abschließende Beschlussfassung
●Vorbereitung der Umweltverträglichkeitsprüfung: umfassende Gutachten (u. a. zu Naturschutz, Lärm, Schatten, Landschaftsbild und Bodenverbrauch), Dauer etwa 1–2 Jahre, das anschließende Genehmigungsverfahren ebenfalls ca. 1–2 Jahre
Selbst bei einem positiven Votum der Bevölkerung erstreckt sich der gesamte Prozess über mehrere Jahre (Erfahrungswerte zeigen 10+ Jahre). Erst nach diesem langen Prüfverfahren steht fest, ob die Windkraftanlagen tatsächlich errichtet werden dürfen.
Vorankündigung
Die Gemeinde plant mit der eNu eine Veranstaltung zu Windkraft für die Bevölkerung vor dem Sommer. Informationen hierzu folgen noch!
Weiterführende Informationen:
Weg einer Widmung herunterladen (0.04 MB)
Umweltverträglichkeitsprüfung:
https://www.bmluk.gv.at/dam/jcr:adb37149-34d7-4746-affa-999acc403413/Broschuere_UVP_ua.pdf auf Seite 19 der Verfahrensablauf eines UVP-Verfahrens
https://www.usp.gv.at/themen/betrieb-und-umwelt/betriebliches-standortmanagement/weitere-informationen-betriebliches-standortmanagement/uvp/uvp-verfahren.html