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Der/Die HundehalterIn ist verpflichtet binnen eines Monats nach Erwerb den Hund anzumelden bzw. die Hundeabgabe zu entrichten. Nach Einzahlung der Hundeabgabe ist die Hundemarke vom Gemeindeamt abzuholen.
Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).