Familienhilfe

Zuständig ist die Landesregierung

Formulare sind am Gemeindeamt oder unter http://www.noe.gv.at/Foerderungen/Familie.htm erhältlich.

Bitte mitbringen:

  • Nachweis über das gesamte Familieneinkommen (Jahreslohnzettel vom Vorjahr, Karenzgeldbestätigung, Einheitswertbescheid)
  • Geburtsurkunde Kind
  • Ausländer: Reisepässe der Eltern, Arbeitsbewilligungen